Eine Fledermaus liegt am Boden, hängt tagsüber offen an einer Wand oder ist in einen Raum geraten. Solche Situationen wirken ungewohnt, und bei Fledermäusen ist zusätzlich wichtig, direkten Kontakt möglichst zu vermeiden.
Das hat zwei Gründe: Fledermäuse sind geschützte Wildtiere und können bei Angst beißen. Außerdem kommen bei europäischen Fledermäusen Lyssaviren vor, weshalb ein möglicher Biss oder Kratzer medizinisch ernst genommen werden muss.
Nicht jede ruhende Fledermaus ist hilflos
Fledermäuse können tagsüber in Ruhephasen sehr still wirken. Ein Tier, das geschützt hängt, keine sichtbare Verletzung zeigt und nicht am Boden liegt, sollte deshalb nicht allein wegen seiner Ruhe angefasst werden.
Anders ist die Situation bei einer Fledermaus am Boden, einem verletzten Tier oder einem Tier, das offensichtlich nicht mehr fliegen kann. Dann ist eine fachkundige Einschätzung sinnvoll.
Fledermäuse nicht mit bloßen Händen anfassen
Wenn eine Sicherung wirklich notwendig ist, sollten dicke Handschuhe oder ein geeignetes Tuch verwendet werden. Die Fledermaus sollte nicht an den Flügeln gepackt werden, sondern so schonend wie möglich gesichert werden.
Unnötiger Umgang ist zu vermeiden. Je weniger Stress und direkte Berührung entstehen, desto besser für Tier und Finder.
Was nach einem Biss, Kratzer oder unklaren Kontakt wichtig ist
Das Robert Koch-Institut bewertet relevante Fledermaus-Expositionen besonders vorsichtig, weil Bissstellen sehr klein sein können und Fledermäuse Lyssaviren übertragen können. Wenn ein Biss, Kratzer oder Kontakt von Speichel mit Schleimhäuten beziehungsweise verletzter Haut stattgefunden hat oder nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sollten betroffene Hautstellen beziehungsweise Wunden sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden. Anschließend sollte unverzüglich ärztlich abgeklärt werden, ob weitere Maßnahmen zur Tollwutprophylaxe erforderlich sind.
Das ist keine Aussage, dass eine gefundene Fledermaus wahrscheinlich tollwütig ist. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme, weil eine Tollwuterkrankung nach Ausbruch nahezu immer tödlich verläuft, eine rechtzeitige medizinische Vorsorge nach Exposition aber wirksam sein kann.
Wie ein hilfsbedürftiges Tier vorübergehend gesichert werden kann
Eine geschwächte Fledermaus kann bis zur Rücksprache mit einer Fachstelle in einem gut verschließbaren, belüfteten Karton ruhig untergebracht werden. Ein Tuch oder Küchenpapier kann dem Tier Halt und Versteckmöglichkeit geben.
Die weitere Versorgung hängt stark von Jahreszeit, Art und Zustand ab. Deshalb sollte möglichst schnell eine Fledermaus-Fachstelle, Wildtierhilfe oder andere erfahrene Stelle kontaktiert werden, statt länger selbst zu experimentieren.
Fledermaus im Zimmer
Ist eine augenscheinlich gesunde Fledermaus lediglich in einen Raum geflogen, kann es ausreichen, den Raum ruhig zu halten, andere Tiere fernzuhalten und ihr einen freien Ausgang nach draußen zu ermöglichen. Direkte Fangversuche erhöhen häufig nur den Stress.
Bleibt das Tier trotz geeigneter Ausflugmöglichkeit am Boden oder wirkt geschwächt, sollte die Situation fachkundig abgeklärt werden. Besonders bei Jungtieren oder im Winter können andere Maßnahmen nötig sein.
Rechtlicher Rahmen
Wildtiere dürfen nicht beliebig aus der Natur entnommen und behalten werden. Für verletzte, hilflose oder kranke Tiere erlaubt § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eine vorübergehende Aufnahme zur Gesundpflege; bei streng geschützten Arten bestehen zusätzliche Anforderungen.
Die Aufnahme ist damit kein Weg, eine Fledermaus als Haustier zu behalten. Ziel bleibt fachkundige Versorgung und spätere Freilassung, sobald das Tier wieder selbstständig zurechtkommt.
Quellen
Recherche-Stand: 13.09.2026. Die Quellen wurden für die konkrete Aussage ausgewählt; rechtliche und behördliche Angaben sollten vor Veröffentlichung bei späteren Rechtsänderungen erneut geprüft werden.
- NABU: Aktionsleitfaden Fledermaus – Hilfe für Findlinge – https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/fledermausschutz/170308-nabu_aktionsleitfaden_fledermaus.pdf
- Robert Koch-Institut: Ratgeber Tollwut – https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/RKI-Ratgeber/Ratgeber/Ratgeber_Tollwut.html
- Bundesnaturschutzgesetz § 45 – https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html