Hundegesetze der Bundesländer: Wo finde ich die aktuellen Regeln?

Für Hundehaltung gibt es in Deutschland kein einziges bundesweit einheitliches „Hundegesetz“. Neben dem Tierschutzrecht können landesrechtliche Regeln zur Gefahrenabwehr, kommunale Satzungen, Hundesteuer, örtliche Leinenregelungen und weitere Vorgaben gleichzeitig relevant sein.

Deshalb ersetzt diese Seite keine Rechtsberatung und kopiert bewusst nicht 16 Gesetzestexte. Sie zeigt, über welche offiziellen Landesportale die jeweils aktuellen konsolidierten Fassungen der Landesvorschriften recherchiert werden können und warum zusätzlich die Kommune wichtig bleibt. Für die rechtlich maßgebliche Verkündung bleiben die jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblätter beziehungsweise amtlichen Verkündungsmedien entscheidend.

Was sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann

  • Definition und Rechtsfolgen bei gefährlichen oder auffälligen Hunden
  • Rasselisten oder rassebezogene Regelungen
  • Sachkunde-, Erlaubnis-, Kennzeichnungs- und Versicherungspflichten
  • allgemeine oder besondere Leinen- und Maulkorbpflichten
  • Anzeige- und Registerpflichten
  • Anforderungen nach einem Beiß- oder sonstigen Vorfall

Schon deshalb ist eine Aussage wie „In Deutschland muss jeder Hund …“ häufig zu pauschal. Zusätzlich können Städte und Gemeinden Regeln für bestimmte öffentliche Bereiche oder Hundesteuerverfahren festlegen.

Offizielle Landesportale

Die Portale führen zu aktuellen konsolidierten Fassungen der Landesvorschriften; je nach Portal handelt es sich dabei ausdrücklich um nichtamtliche Lesefassungen. Suche dort nach Begriffen wie Hundegesetz, Hundehalteverordnung, gefährliche Hunde oder Tiergefahrengesetz; die genaue Bezeichnung ist landesabhängig.

Warum die Kommune trotzdem geprüft werden muss

Hundesteuer ist kommunal geregelt, und auch örtliche Leinenregeln oder Vorgaben für Grünanlagen können kommunal festgelegt werden. Das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise die kommunale Website sollte deshalb zusätzlich geprüft werden.

Bei Umzug, Adoption eines als gefährlich eingestuften Hundes oder einem Hund mit behördlicher Vorgeschichte ist es besonders wichtig, die neue Rechtslage vorab zu klären. Anerkennung und Übertragbarkeit von Nachweisen sind nicht automatisch bundesweit identisch.

So hält der Tierschutzkompass diese Seite aktuell

Der Tierschutzkompass übernimmt keine vollständigen Gesetzestexte. Bei erkennbaren Rechtsänderungen werden die Verweise und die kurze Einordnung erneut geprüft; für den konkreten Fall bleibt die zuständige Behörde maßgeblich.

Quellen

Quellenstand: 13.09.2026. Bei rechtlichen und medizinischen Themen gilt immer die aktuelle Fassung der verlinkten Primär- bzw. Fachquelle.

Sachsen-Anhalt – Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Landesrecht und Hinweis auf konsolidierte, nichtamtliche Fassungen: https://justiz.sachsen-anhalt.de/service/recht-und-gesetz/landesrecht