Mit Hund oder Katze aus einem Drittland nach Deutschland einreisen: Was ist zu beachten?

Bei einer privaten Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen aus einem Staat außerhalb der EU gelten andere Dokumente und teilweise zusätzliche Tollwutanforderungen als bei Reisen innerhalb der EU. Entscheidend ist außerdem, dass es sich tatsächlich um eine nichtkommerzielle Heimtierreise ohne Verkauf oder Eigentumsübergang handelt.

Da die Anforderungen vom Herkunftsland abhängen, ist eine pauschale „Nicht-EU-Liste“ ungeeignet. Die EU stellt dafür ein länderspezifisches Abfragesystem bereit, das vor jeder Reise verwendet werden sollte.

Kennzeichnung und gültige Tollwutimpfung

Das Tier muss grundsätzlich mit einem geeigneten Mikrochip gekennzeichnet sein, bevor die für die Einreise maßgebliche Tollwutimpfung durchgeführt wird. Für eine Erstimpfung gelten Mindestalter und Wartezeit, wie sie auch im EU-Reiseverkehr vorgesehen sind.

Tiergesundheitsbescheinigung statt EU-Heimtierausweis

Bei der Einreise aus einem Drittland wird grundsätzlich eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung benötigt, die von einem amtlichen Tierarzt des Herkunftslands bestätigt wird. Nach den aktuellen EU-Regeln darf sie nicht beliebig lange vor der Einreise ausgestellt worden sein; die konkrete Gültigkeit und das anzuwendende Muster sind aktuell zu prüfen.

Ab dem 1. Oktober 2026 werden neue EU-Muster für Tiergesundheitsbescheinigungen verbindlich. Wer um diesen Stichtag herum reist, sollte besonders darauf achten, dass die zuständige Behörde im Herkunftsland das richtige aktuelle Formular verwendet.

Wann ein EU-Heimtierausweis ausnahmsweise ausreichen kann

Es gibt Ausnahmen: Ein Tier, das gewöhnlich mit seinem Halter in der EU lebt, kann nach einem vorübergehenden Aufenthalt in einem Drittland unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem EU-Heimtierausweis zurückkehren. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Tollwutimpfung und – soweit für das Reiseland nötig – der erfolgreiche Antikörpertiter bereits vor der Ausreise aus der EU ordnungsgemäß im Pass dokumentiert waren. Auch aus bestimmten gelisteten Drittländern können anerkannte Heimtierpässe verwendet werden. Ob eine solche Ausnahme greift, sollte vor der Reise anhand der aktuellen EU-Regeln für das konkrete Herkunftsland geprüft werden.

Tollwut-Antikörpertiter kann erforderlich sein

Bei Einreisen aus vielen Drittländern ist zusätzlich ein Antikörpertest gegen Tollwut vorgeschrieben. Ob diese Pflicht gilt, hängt von der EU-Einstufung des Herkunftslands ab; aus bestimmten gelisteten Ländern ist kein Titer erforderlich.

Wo ein Titer vorgeschrieben ist, gelten feste Anforderungen an Zeitpunkt der Blutentnahme, Labor und Mindestwert. Die Einzelheiten erklärt die eigene Seite zum Tollwut-Antikörpertiter.

Einreiseweg und Kontrollen

Bei der Einreise können Identität und Dokumente an dafür vorgesehenen Einreisestellen kontrolliert werden. Erfüllt ein Tier die Vorschriften nicht, können erhebliche Konsequenzen folgen, etwa Rücksendung oder Quarantäne; deshalb sollten offene Fragen vor Reisebeginn geklärt werden.

Reise des Tieres und Reise des Halters müssen zusammengehören

Bei einer nichtkommerziellen Reise muss das Tier vom Halter oder einer bevollmächtigten Person begleitet werden; wenn eine bevollmächtigte Person reist, muss die Reise des Halters in engem zeitlichen Zusammenhang stehen. Reist das Tier unabhängig oder im Rahmen einer Vermittlung, können andere Handels- und Verbringungsregeln gelten.

Wer einen Hund im Ausland adoptiert und selbst nach Deutschland bringt, sollte deshalb vorab klären, unter welcher Rechtskategorie die konkrete Bewegung fällt. Artikel 36 behandelt die organisierte Verbringung von Tierschutzhunden gesondert.

Quellen

Quellenstand: 13.09.2026. Bei rechtlichen und medizinischen Themen gilt immer die aktuelle Fassung der verlinkten Primär- bzw. Fachquelle.