So arbeiten wir mit Quellen und Aktualität

Tierschutzfragen sind oft komplexer, als sie auf den ersten Blick wirken. Rechtliche Vorgaben können sich ändern, Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Situation und Bundesland, und nicht jede verbreitete Aussage über Tierhaltung, Tierschutz oder Tiervermittlung ist automatisch richtig.

Der Tierschutzkompass soll deshalb nicht einfach Antworten liefern, sondern nachvollziehbar machen, worauf diese Antworten beruhen. Leser sollen erkennen können, welche Art von Quelle eine Aussage trägt und wo Unsicherheiten oder Grenzen bestehen.

Welche Quellen wir bevorzugen

Wo immer möglich, stützen wir uns auf Quellen, die für die jeweilige Frage besonders belastbar sind. Welche Quelle sinnvoll ist, hängt dabei immer von der konkreten Fragestellung ab.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gesetze, Verordnungen und amtliche Veröffentlichungen
  • Bundes- und Landesbehörden
  • Veterinärbehörden und andere zuständige öffentliche Stellen
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen und Fachliteratur
  • anerkannte fachliche Einrichtungen und Organisationen
  • bei speziellen Tierarten oder Fragestellungen geeignete Fachstellen

Eine Behörde kann beispielsweise die richtige Quelle für eine rechtliche Zuständigkeit sein. Für das Verhalten einer bestimmten Wildtierart kann dagegen eine spezialisierte Fachstelle die bessere Anlaufstelle sein.

Nicht jede Quelle beantwortet dieselbe Frage

Eine häufige Ursache für widersprüchliche Tierschutzinformationen ist, dass unterschiedliche Ebenen miteinander vermischt werden. Was gesetzlich erlaubt ist, muss nicht automatisch einer besonders guten Haltung entsprechen, und was aus fachlicher Sicht empfehlenswert ist, muss umgekehrt nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

Auch was ein einzelner Verein, eine Initiative oder eine Privatperson für richtig hält, ist nicht allein deshalb allgemeingültig. Deshalb versuchen wir, deutlich zwischen unterschiedlichen Informationsebenen zu unterscheiden:

  • rechtlichen Vorgaben
  • fachlichen Empfehlungen
  • gängiger Praxis
  • Erfahrungswerten
  • persönlichen Einschätzungen

Auch eine gängige Praxis ist nicht allein deshalb fachlich empfehlenswert oder rechtlich maßgeblich, weil sie häufig vorkommt. Diese Unterschiede sind wichtig, damit aus einer Empfehlung nicht versehentlich eine vermeintliche Vorschrift wird – oder aus einer persönlichen Meinung eine angeblich allgemeingültige Wahrheit.

Wir bewerten Aussagen nicht allein danach, wer sie macht

Der Tierschutzkompass übernimmt eine Aussage nicht allein deshalb, weil sie von einer bestimmten Organisation oder Interessengruppe stammt. Gleichzeitig spielt bei der Quellenbewertung eine Rolle, ob eine Quelle für die konkrete Frage fachlich zuständig, aktuell und nachvollziehbar ist.

Entscheidend ist deshalb beides: Was wird behauptet – und wie belastbar ist die Quelle, auf die sich diese Aussage stützt? Auch bei kontroversen Themen versuchen wir, Informationen nicht danach auszuwählen, welche Position uns besser gefällt.

Wenn es keine eindeutige Antwort gibt

Nicht jede Tierschutzfrage lässt sich mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Manchmal hängt die richtige Einordnung von Umständen ab, die wir nicht kennen, es bestehen unterschiedliche fachliche Auffassungen oder die Rechtslage ist komplizierter, als eine kurze Internetantwort vermuten lässt.

In solchen Fällen versuchen wir nicht, künstliche Sicherheit zu erzeugen. Wir kennzeichnen, wenn:

  • eine Frage vom konkreten Einzelfall abhängt,
  • unterschiedliche fachliche Auffassungen bestehen,
  • Informationen nicht eindeutig sind,
  • eine zuständige Behörde oder Fachstelle die konkrete Situation fachlich oder organisatorisch besser einordnen kann.

Aktuelle Informationen sind besonders wichtig

Tierschutzrecht, Tiergesundheitsvorgaben, Einreisebestimmungen, Zuständigkeiten und andere Regelungen können sich ändern. Bei Themen, bei denen Aktualität entscheidend ist, achten wir deshalb besonders auf aktuelle Primärquellen.

Solche Inhalte werden bei Überarbeitungen und bei erkennbaren Änderungen der zugrunde liegenden Regelungen erneut geprüft. Wo es für die Einordnung wichtig ist, kann auf einer Seite angegeben werden, wann die Informationen zuletzt geprüft oder aktualisiert wurden.

Ein älterer Artikel ist nicht automatisch falsch. Bei rechtlichen oder behördlichen Informationen reicht es aber nicht, sich darauf zu verlassen, dass eine Aussage irgendwann einmal richtig war.

Links zu anderen Seiten sind keine Empfehlung für alles, was dort steht

Der Tierschutzkompass verlinkt auf Behörden, Fachstellen, Organisationen, Vereine und andere Informationsangebote, wenn sie für eine konkrete Frage hilfreich sind. Eine solche Verlinkung bedeutet nicht automatisch, dass wir jede Aussage, jedes Angebot oder jede Position der jeweiligen Organisation übernehmen oder empfehlen.

Der Link soll in erster Linie dabei helfen, für die konkrete Frage eine geeignete weiterführende Stelle zu finden. Auch bei externen Links bleibt deshalb entscheidend, wofür die verlinkte Quelle konkret herangezogen wird.

Weiterführende Hilfen

Manchmal gibt es zu einer Frage eine weiterführende Hilfe, die über die reine Information hinausgeht. Das können Angebote anderer Stellen sein – oder auch eigene Angebote aus dem Umfeld des Tierschutzkompasses, wenn sie zur konkreten Frage passen.

Die Antwort auf eine Tierschutzfrage soll niemals künstlich verkürzt werden, damit anschließend auf ein anderes Angebot verwiesen werden kann. Der Grundsatz lautet: Erst vollständig informieren. Dann kann – wenn es sinnvoll ist – auf eine weiterführende Hilfe hingewiesen werden.

Der Tierschutzkompass ist kein Verkaufstrichter. Jeder Wissensartikel soll auch dann vollständig und hilfreich bleiben, wenn sämtliche Hinweise auf weiterführende Angebote entfernt werden.

Fehler können trotzdem passieren

Auch bei sorgfältiger Recherche können Informationen veralten, eine Quelle kann geändert werden oder eine Einordnung kann sich als unvollständig herausstellen. Deshalb verstehen wir unsere Inhalte nicht als etwas, das nach der Veröffentlichung für immer unverändert bleiben muss.

Wenn eine Information nachweislich falsch oder überholt ist, soll sie korrigiert werden. Das gilt unabhängig davon, ob die frühere Aussage aus einer eigenen Einordnung oder aus einer zuvor verwendeten Quelle stammt.

Unser Maßstab

Bei jeder Seite stellen wir uns zwei Fragen. Die erste lautet: Ist das die Seite, die wir selbst gern finden würden, wenn wir diese Tierschutzfrage hätten? Die zweite lautet: Kann ein Dritter zuverlässig erkennen, was hier behauptet wird und worauf es beruht? Daran soll sich der Tierschutzkompass messen lassen.

Passende weitere Inhalte