Mit Hund oder Katze innerhalb der EU reisen: Welche Regeln gelten?

Für private Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU gelten harmonisierte Tiergesundheitsregeln. Sie sind von einer organisierten Vermittlung oder einem Transport mit Eigentumsübergang zu unterscheiden; für solche Verbringungen können andere Vorschriften gelten.

Die folgenden Punkte beschreiben deshalb die typische nichtkommerzielle Reise eines eigenen Heimtiers. Vor jeder Reise sollten zusätzlich die aktuellen Anforderungen des Ziellandes geprüft werden, weil einzelne Länder ergänzende Vorgaben haben können.

Kennzeichnung vor Tollwutimpfung

Das Tier benötigt grundsätzlich einen Mikrochip nach den EU-Anforderungen oder eine noch zulässige, vor dem 3. Juli 2011 angebrachte und lesbare Tätowierung. Für die Gültigkeit der Tollwutimpfung im Reiseverkehr muss die Identifikation vor der Impfung erfolgt sein.

Gültige Tollwutimpfung und Wartezeit

Bei der Erstimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein. Danach gilt grundsätzlich eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen, bevor eine Reise stattfinden darf; eine rechtzeitig durchgeführte Auffrischungsimpfung innerhalb der Gültigkeit setzt diese Wartezeit nicht neu in Gang.

EU-Heimtierausweis

Für Reisen zwischen EU-Mitgliedstaaten wird ein gültiger EU-Heimtierausweis benötigt. Er enthält unter anderem Identifikationsdaten des Tieres, Angaben zur Tollwutimpfung sowie Halter- und Tierarztdaten.

Ein Heimtierausweis macht eine Reise nicht automatisch rechtmäßig, wenn andere Voraussetzungen fehlen. Chipnummer und Impfstatus müssen zum konkreten Tier passen, und bei Eigentumsübergang oder organisierter Verbringung können statt der Heimtierregeln andere Tiergesundheitsvorschriften greifen.

Zusätzliche Bandwurmbehandlung in bestimmten Zielgebieten

Für Reisen mit Hunden nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland ist eine Behandlung gegen Echinococcus multilocularis nach den jeweils geltenden Fristen erforderlich. Die Eintragung muss fachgerecht im Reisedokument erfolgen.

Mehr als fünf Tiere

Die nichtkommerziellen Heimtierregeln gelten grundsätzlich für höchstens fünf Tiere. Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen für Wettbewerbe, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen möglich; andernfalls gelten strengere Tiergesundheitsanforderungen.

Neue EU-Regeln ab 2026 schrittweise beachten

Im April 2026 wurden neue EU-Regeln zur Mitnahme von Heimtieren eingeführt. Einige Anforderungen werden gestaffelt wirksam: Neue Tiergesundheitsbescheinigungen für Einreisen aus Drittländern werden ab 1. Oktober 2026 verbindlich, während aktualisierte Identifizierungsanforderungen und Passmodelle erst ab 1. Januar 2028 verpflichtend werden.

Für eine konkrete Reise sollte deshalb immer die aktuelle EU-Seite beziehungsweise die zuständige Behörde des Zielstaats geprüft werden. Statische Länderlisten altern schneller als die zugrunde liegenden Regeln.

Quellen

Quellenstand: 13.09.2026. Bei rechtlichen und medizinischen Themen gilt immer die aktuelle Fassung der verlinkten Primär- bzw. Fachquelle.