Es gibt Situationen, in denen ein Tier trotz ernsthafter Bemühungen nicht im bisherigen Zuhause bleiben kann: Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Wohnungsverlust, Trennung, finanzielle Not, Überforderung oder ein Sicherheitsproblem können eine Haltung unmöglich machen. Je früher du das Problem offen angehst, desto größer ist die Chance, eine geordnete Lösung zu finden, bevor aus Zeitdruck eine Notlage wird.
Ein Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich der Verantwortung zu entziehen, ist keine Lösung und nach dem Tierschutzgesetz verboten. Auch wenn Tierheime naheliegende Ansprechpartner sind, können sie nicht garantieren, jedes Abgabetier sofort aufzunehmen.
Zuerst klären, was wirklich nicht mehr geht
Manchmal ist das Problem dauerhaft, manchmal vorübergehend. Eine Krankenhausbehandlung, eine kurzfristige Wohnungskrise oder ein finanzieller Engpass kann eine Übergangslösung erfordern, während eine langfristig unpassende Haltung eher eine endgültige Vermittlung nötig macht.
Wenn Verhalten, Schmerzen oder Krankheit der Auslöser sind, kann eine tierärztliche oder fachlich verhaltensbezogene Abklärung die Entscheidung verändern. Das bedeutet nicht, dass jedes Tier um jeden Preis bleiben muss, sondern dass eine irreversible Abgabe nicht auf einer behandelbaren oder falsch eingeordneten Ursache beruhen sollte.
Mögliche Ansprechpartner
- Das Tierheim oder Tierschutzvereine in deiner Region; bei voller Belegung kann eine Warteliste oder Weitervermittlung an andere Stellen möglich sein.
- Der Verein, das Tierheim oder der Züchter, von dem das Tier übernommen wurde, wenn Vertrag oder bisherige Zusammenarbeit eine Rückgabe oder Unterstützung vorsehen.
- Tierarztpraxis oder spezialisierte Beratungsstellen, wenn Krankheit, Schmerz, Pflegebedarf oder eine medizinische Belastung der Auslöser ist.
- Vertraute Personen, Pflegestellen oder zeitlich begrenzte Betreuungsangebote, wenn die Krise voraussichtlich vorübergeht.
- Bei finanziellen Schwierigkeiten zusätzlich lokale Tiertafeln, Härtefallhilfen oder andere Unterstützungsangebote, ohne davon auszugehen, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht.
Wenn du selbst ein neues Zuhause suchst
Eine private Vermittlung kann möglich sein, sollte aber nicht unter Zeitdruck und ohne Prüfung erfolgen. Beschreibe Gesundheitszustand, Verhalten, bekannte Vorfälle, Bedürfnisse und Einschränkungen ehrlich; verschweige insbesondere keine Beißvorfälle, Erkrankungen oder Haltungsprobleme, die für die Sicherheit und Versorgung relevant sind.
Gib das Tier nicht an die erste Person ab, die schnell zusagt. Ein nachvollziehbarer Kontakt, realistische Haltungsbedingungen und eine schriftliche Vereinbarung helfen beiden Seiten, auch wenn ein privater Vertrag nicht automatisch alle späteren Probleme löst.
Wenn die Situation akut eskaliert
Besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder Tiere, reicht eine normale Vermittlungsanzeige nicht aus. Dann kann vorübergehend Management, räumliche Trennung, tierärztliche Hilfe oder bei konkreter Gefahrenlage die zuständige Behörde beziehungsweise Polizei erforderlich sein.
Bei finanzieller oder persönlicher Überlastung ist es sinnvoll, Hilfe zu suchen, bevor Versorgung ausfällt. Wer früh kommuniziert, hat meist mehr Handlungsoptionen als jemand, der erst reagiert, wenn Futter, Medikamente oder sichere Unterbringung bereits fehlen.
sehen → einordnen → handeln
Unterscheide zwischen vorübergehender Krise, dauerhaft nicht mehr passender Haltung und akutem Sicherheitsproblem. Daraus ergibt sich, ob du vor allem Unterstützung, Übergangsbetreuung, fachliche Abklärung oder eine endgültige neue Unterbringung brauchst.
Das Ziel ist eine Lösung, die das Tier nicht zwischen überfüllten Stellen, spontanen Onlinekontakten und immer neuen Übergaben verschiebt. Eine geplante Abgabe ist verantwortungsvoller als ein Festhalten bis zur Eskalation – und deutlich verantwortungsvoller als Aussetzen.
Quellen
Quellenstand: 13.09.2026. Bei rechtlichen, medizinischen und sicherheitsrelevanten Themen gilt immer die aktuelle Fassung der verlinkten Primär- bzw. Fachquelle.
- Tierschutzgesetz § 3 Nr. 3 – Verbot des Aussetzens oder Zurücklassens zur Entledigung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html
- Deutscher Tierschutzbund 2025 – Tierheime als Anlaufstelle, zugleich Kapazitätsprobleme und Wartezeiten: https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/volle-tierheime-koennen-die-abgabeflut-nicht-mehr-stemmen-1/
- Tierschutzgesetz § 2 – Verantwortung für angemessene Versorgung und Unterbringung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html