Tollwut bei importierten Hunden: Was sollten Halter wissen?

Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Erkrankung bei importierten Tieren keine Rolle mehr spielt: In Ländern mit fortbestehendem Tollwutgeschehen können Hunde infiziert werden, und rechtswidrige oder fehlerhaft dokumentierte Einfuhren können das Virus wieder einschleppen.

Ein 2026 in Rheinland-Pfalz festgestellter Tollwutfall bei einem aus Russland importierten Hund hat dieses Risiko erneut sichtbar gemacht. Später wurde bestätigt, dass verwendete Impfstoffaufkleber gefälscht waren.

Warum die Tollwutimpfung rechtlich und medizinisch so wichtig ist

Für grenzüberschreitende Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten EU-Vorgaben zu Kennzeichnung und Tollwutimpfung. Bei einer Erstimpfung muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt sein, und vor einer privaten Reise innerhalb der EU gilt grundsätzlich eine Wartezeit von mindestens 21 Tagen.

Bei Einreisen aus vielen Drittländern kommen weitere Anforderungen hinzu, etwa ein Tollwut-Antikörpertiter und bestimmte Wartezeiten. Die Details hängen vom Herkunftsland und der Art der Verbringung ab.

Ein Impfpass allein ist kein Beweis für die Echtheit jeder Eintragung

Dokumente sind wichtig, können aber gefälscht oder fehlerhaft sein. Bei einer Adoption aus dem Ausland sollte deshalb nicht nur kontrolliert werden, ob ein Impfaufkleber vorhanden ist, sondern ob die gesamte Verbringung nachvollziehbar organisiert und die Identität des gechippten Tieres eindeutig den Dokumenten zugeordnet ist.

Welche Zeichen verdächtig sein können

Tollwut kann neurologische und Verhaltensveränderungen verursachen, die im Einzelfall unterschiedlich aussehen. Ein Hund mit plötzlich auffälligem Verhalten, Schluckstörungen, Lähmungserscheinungen oder anderen neurologischen Symptomen hat damit nicht automatisch Tollwut, aber bei passender Importvorgeschichte muss der Verdacht besonders ernst genommen werden.

In einer solchen Situation sollte der Kontakt zu Menschen und Tieren nicht unnötig ausgeweitet werden. Tierarzt und zuständige Veterinärbehörde können das weitere Vorgehen koordinieren; eigenständige Manipulationen im Maul oder provozierter enger Kontakt sind zu vermeiden.

Was nach einem möglichen Kontakt für Menschen gilt

Tollwut verläuft nach Ausbruch klinischer Symptome beim Menschen nahezu immer tödlich, kann nach einer Exposition aber durch rechtzeitig eingeleitete Postexpositionsmaßnahmen verhindert werden. Möglicherweise kontaminierte Hautstellen und Wunden sollten sofort und ausgiebig mit Wasser und Seife gereinigt werden; anschließend ist unverzügliche medizinische Abklärung erforderlich.

Der Tierschutzkompass ersetzt keine individuelle Expositionsbewertung. Wer möglicherweise Kontakt zu Speichel eines verdächtigen Tieres über eine Wunde oder Schleimhaut hatte, sollte nicht auf eine spätere tierärztliche Diagnose des Tieres warten, bevor ärztlicher Rat eingeholt wird.

Quellen

Quellenstand: 13.09.2026. Bei rechtlichen und medizinischen Themen gilt immer die aktuelle Fassung der verlinkten Primär- bzw. Fachquelle.